Fernseh-Testbild

Zulassung eines bundesweiten Fernsehprogramm – und die Klage einer Landesmedienanstalt

Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein bundesweites Fernsehprogramm durch eine andere Landesmedienanstalt sind unzulässig. Eine Landesmedienanstalt kann sich nicht auf eine wehrfähige Rechtsposition berufen, um die Aufhebung einer Zulassung zu erreichen, die eine andere Landesmedienanstalt einem privaten Rundfunkveranstalter für ein bundesweit verbreitetes Fernsehprogramm auf der Grundlage

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Zugang zu einem öffentlichen Amt – bei einer GbR

Die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hindert jedenfalls dann nicht die Annahme eines öffentlichen Amts iSd. Art. 33 Abs. 2 GG, wenn ausschließlich öffentlich-rechtliche Anstalten Gesellschafterinnen sind und sich der Gesellschaftszweck in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erschöpft. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Streit über die Besetzung der Stelle

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Die Zulassung eines Fensterprogramms

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung eines Fensterprogramms bei RTL hat die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die auch über die Auswahl und Zulassung des Fensterprogrammveranstalters entscheidet, zu erlassen und nicht der Direktor der NLM. So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die Zulassung

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Die „Super Nanny“ und die Menschenwürde der Kinder

Auch wenn im Falle eines im Streit stehenden Verstoßes gegen die Menschenwürde die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) nichts an der Ausstrahlung einer Fernsehsendung auszusetzen hat, ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht gehindert, die Sendung nachträglich zu beanstanden. Die Menschenwürde der beteiligten Kinder in einer Fernsehsendung verbietet das wiederholte

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Verwaltungsgebühren für Beanstandungsmaßnahmen durch Landesmedienanstalt

Eine Verwaltungsgebühr für Beanstandungsmaßnahmen kann die Landesmedienanstalt weder nach § 35 Abs. 11 Rundfunkstaatsvertrag noch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch nach dem NMedienG erheben. Mit dieser Begründung ist der Bescheid der Beklagten hinsichtlich der Verwaltungskosten vom Verwaltungsgericht Oldenburg für rechtswidrig erklärt worden. Der Kläger betreibt einen Internetversand von DVDs mit erotischen

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Der Springer-Verlag und das Fernsehen

Die Auseinandersetzung um die medienrechtliche Zulässigkeit der seinerzeit geplanten, dann aber aufgrund der erhobenen Einwände wieder ad akta gelegten Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG geht in die nächste Runde. Nach dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht verkündeten Urteil muss die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Übernahme der privaten Fernsehsender durch die

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„Erwachsen auf Probe“ II

Nachdem es heute mittag bereits das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt hat, das örtliche Jugendamt zu verpflichten, die Ausstrahlung der ersten Folge der RTL-Serie „Erwachsen auf Probe“ zu verhindern, ist ein weiterer Vorstoß der selben Antragsteller gegen die zuständige Landesmedienanstalt jetzt auch vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die

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„Erwachsen auf Probe“

Ein städtisches Jugendamt ist unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung einer Fernsehsendung zu untersagen, auch dann nicht, wenn der Fernsehsender seinen Sitz im örtlichen Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes hat. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Behördlich zuständig für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung

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