Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen bei equal-pay-Ansprüchen

Nimmt der Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitnehmer auf auf einen unwirksamen CGZP-Tarifvertrag Bezug, so unterliegen die equal-pay-Ansprüche des Leiharbeitnehmer zwar nicht den tarifvertragliche, wohl aber arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen. Die Arbeitnehmerin ist nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP einzuhalten. Solche sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags

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Annahmeverzugslohn im Leiharbeitsverhältnis

Auch im Leiharbeitsverhältnis ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten zulässig. Eine nach § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG unzulässige Abbedingung von § 615 BGB ist nicht gegeben. So das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über Annahmeverzugslohn im Leiharbeitsverhältnis. Der 60-jährige Kläger war bei dem Beklagten aufgrund

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Leiharbeitsverträge mit unwirksamen Klauseln

Die Klausel, die seit dem 15.03.2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommen wird und auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und anderen Christlichen Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge verweist, ist unwirksam. Wie das Arbeitsgericht Lübeck in dem hier vorliegenden Fall entschieden hat, gelten

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