Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie der Kinderzuschlag (um 20 €) ab dem 1. Juli 2016 angehoben werden sollen.
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