Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Mofa kann eine erhebliche rechtswidrige Tat im Sinne des § 64 StGB darstellen.
Die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB setzt die Gefahr voraus, dass der Angeklagte infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
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