Eigenkapitalersatzrecht aus Vor-MoMiG-Zeiten
28. Januar 2009 |
Gesellschaftsrecht
Das frühere Eigenkapitalersatzrecht bleibt auch nach Inkrafttreten des MoMiG in “Altfällen” weiterhin anwendbar, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Der BGH hatte über die zum zweiten Mal in die Revisionsinstanz gelangte, auf eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsansprüche nach den sog. Novellenregeln (§§ 32 a, 32 b GmbHG a. F.) und den sog. Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbH a. [...]

