Über offensichtlich unzulässige Anträge auf Ergänzung des Urteils gemäß § 120 Abs. 1 VwGO kann auch nach Inkrafttreten des § 120 Abs. 3 Satz 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Die Frage, ob über einen offensichtlich unzulässigen Antrag auf Urteilsergänzung auch nach der Einfügung von § 120 Abs. 3
LesenSchlagwort: mündliche Verwarnung
Die Videoverhandlung vor dem Finanzgericht – und das Equipment des Bevollmächtigten
Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische Ausstattung der Beteiligten. Die Beteiligten müssen selbst dafür sorgen, dass sie
LesenDer Zurückweisungsbeschluss des BFH – und das besondere Interesse an einer mündlichen Verhandlung
Ein besonderes Interesse eines Beteiligten an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (hier: aufgrund „existentieller Bedrohung“) steht einer Entscheidung nach § 126a FGO nicht entgegen. Einer Entscheidung nach § 126a FGO steht die Komplexität von Rechtsfragen nicht entgegen. Auch ein besonderes Interesse der Klägerin an einer mündlichen Verhandlung aufgrund einer von
LesenDie Erkrankung der anwaltlich vertretenen Partei
Die Erkrankung der anwaltlich vertretenen Partei selbst – bei einer juristischen Person die ihres Vertretungsorgans – zwingt nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit der Partei erfordern. Die Partei hat die gewichtigen Gründe substantiiert vorzutragen. Erscheint die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht, ist sie nicht schon
LesenMündliche Verhandlung – und das Merkmal der Öffentlichkeit
Für das Merkmal der Öffentlichkeit i. S. d. § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG genügt es, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist. Weist der Kläger in der mündlichen
LesenRechtliches Gehör – und der Rügeverzicht bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung
Erscheint der Beteiligte nicht in der mündlichen Verhandlung und lässt damit die Gelegenheit verstreichen, sein schriftsätzliches Vorbringen zu ergänzen und zu vertiefen, kann er sich nicht auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen. Mit seiner Rüge, es liege eine „falsche Rechtsanwendung als Verletzung von Bundesrecht“ vor, wendet sich der Kläger
LesenVerfahrensmängel – und die rügelose Verhandlung zur Sache
Ist der Kläger vor dem Finanzgericht nicht rechtskundig vertreten, verliert er bei (verzichtbaren) Verfahrensmängeln (hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs) sein Rügerecht nicht durch rügelose Verhandlung zur Sache. Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn die Verletzung einer verzichtbaren
LesenVideoverhandlung vor dem Finanzgericht – und die eingeschränkte Sicht des anwesenden Beteiligten
Bei einer Videoverhandlung nach § 91a FGO muss jeder Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten visuell und akustisch wahrnehmen können. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn ein im Gerichtssaal anwesender Beteiligter den zugeschalteten Beteiligten nur sehen kann, wenn er selbst sich 180 Grad dreht. In dem hier vom
LesenDer Verzicht auf die mündliche Verhandlung – und sein späterer Widerruf
Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung kann nur ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage nach Abgabe der Einverständniserklärung wesentlich geändert hat. Auch soweit die Kläger in einem solchen Fall die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) rügen und geltend machen,
LesenDer in Coronazeiten gestellte Terminsverlegungsantrag
Die Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung, welcher mit einem ärztlicherseits bescheinigten „fieberhaften grippalen Infekt“ begründet wird, ist ermessensfehlerhaft, wenn sich das Finanzgericht bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befasst, ob es dem Prozessbevollmächtigten angesichts der attestierten, für eine mögliche Corona-Infektion sprechenden Krankheitssymptome unter Berücksichtigung
LesenMündliche Verhandlung per Videokonferenz – und der gesetzliche Richter
Bei einer sogenannten „Videokonferenz“ muss für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal- feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen. Dies erfordert, dass
LesenDer positive Corona-Selbsttest – und die verweigerte Terminsverlegung
Zu den erheblichen Gründen i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO gehört auch die Verpflichtung zur Absonderung in häuslicher Quarantäne aufgrund der Corona-Pandemie. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nicht zumutbar auf eine anderweitige Vertretung verwiesen werden kann. Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes,
LesenDie unterbliebene Terminsverlegung
Wird der „in letzter Minute“ gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann. Der
LesenDie Hinweispflicht des Gerichts
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, die Beteiligten auf entscheidungserhebliche rechtliche Gesichtspunkte hinzuweisen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte. Der nach dem damaligen Verlauf des fachgerichtlichen Verfahrens von den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin durchaus nachvollziehbar als überraschend empfundene Hinweis des Bundesverfassungsgerichts kann daher auch keinen
LesenEntscheidung ohne mündliche Verhandlung – und die unzureichende Anhörung
Eine mündliche Anhörung kann nur dann den Anforderungen des § 130a Satz 2 i. V. m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO genügen, wenn sie vom Gericht aktenkundig gemacht und den Beteiligten zur Kenntnis gebracht worden ist. Hat sich die Prozesssituation durch eine entscheidungserhebliche Änderung der Rechtslage wesentlich geändert,
LesenMündliche Verhandlung vor dem (Landes)Arbeitsgericht – und der Grundsatz der Öffentlichkeit in Coronazeiten
Nach § 52 Satz 1 iVm. § 64 Abs. 7 ArbGG ist die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den Prinzipien demokratischer Rechtspflege gehört und zudem in § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG niedergelegt ist, verlangt, dass jedermann nach Maßgabe des tatsächlich verfügbaren Raums
LesenDer Schriftsatz nach der Vergleichswiderruf – und die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung
Der erforderliche Verkündungstermin nach Widerruf eines im Termin geschlossenen Vergleichs dient nicht dazu, es einer Partei zu ermöglichen, nach Schluss der mündlichen Verhandlung weiter vorzutragen. Die Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung besteht in den Fällen des § 156 Abs. 2 ZPO, wenn das Gericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
LesenDie Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts – durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung
Im Berufungsverfahren ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich geboten, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts neue, im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht angesprochene Rechtsfragen oder Tatsachen entscheidungserheblich werden. Hat das Oberverwaltungsgericht hiernach verfahrensfehlerhaft ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO entschieden, hat es dadurch zugleich den Anspruch der
LesenDie vertagte mündliche Verhandlung – und der gesetzliche Richter
Wurde eine mündliche Verhandlung nicht nur unterbrochen, sondern vertagt, hat das Gericht in der für die letzte mündliche Verhandlung maßgebenden Besetzung zu entscheiden. Gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Nach § 119 Nr. 1 FGO ist ein Urteil stets als auf
LesenFörmlichkeiten im Gerichtsverfahren – und das Verhandlungsprotokoll
Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Das gilt auch für Vorgänge, die für die Gewährung rechtlichen Gehörs entscheidend sind. Nach § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung in das Protokoll aufzunehmen. Die Beachtung
LesenDie nicht erörterten Ergebnisse der Beweisaufnahme
Erörtert das Finanzgericht im Anschluss an die Beweisaufnahme und vor Erlass seines Urteils nicht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Beteiligten, verletzt es deren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat eine Getränkehändlerin geklagt, die
LesenDer nicht nachgelassene Schriftsatz – und die Wiedereröffnung der Verhandlung
Die Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 156 Abs. 1 ZPO wegen eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen (und nicht nachgelassenen) Vortrags steht mangels Vorliegens eines Wiedereröffnungsgrundes gemäß § 156 Abs. 2 ZPO im Ermessen des Gerichts. Die Ausübung dieses Ermessens ist grundsätzlich revisionsrechtlich nicht überprüfbar.
LesenRechtliches Gehör – und der nicht gewährte Schriftsatznachlass
Die Nichtgewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist verletzt nur dann den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten nicht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist. Nur für diesen Fall sehen
LesenBerufungsurteil ohne mündliche Verhandlung
Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 108 Abs. 2 VwGO begründen einen Anspruch darauf, dass das rechtliche Gehör gerade in der mündlichen Verhandlung gewährt werden muss. Allerdings entscheidet das Oberverwaltungsgericht über eine Berufung grundsätzlich durch Urteil, das aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht (§ 125 i.V.m. § 101 VwGO). Nach
LesenDer evtl. nur angekündigte Hilfsantag
Das Gericht hat gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO verstoßen, wenn es über den Hilfsantrag entschieden hat, obwohl dieser nur angekündigt, nicht aber gestellt wurde. Etwas anderes gilt, wenn aufgrund der Beweiskraft des Tatbestands des Urteils feststeht, dass die Klägerin ihren Hilfsantrag in der mündlichen Verhandlung (etwa durch
LesenDer versehentliche Verzicht auf die mündliche Verhandlung
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist nicht frei widerrufbar. Auf einen Verzicht des beigetretenen Bundesministeriums der Finanzen kommt es nicht an. So entschied der Bundesfinanzhof im vorliegenden Fall durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 i.V.m. § 121 FGO): Der Kläger hat auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Diesen
LesenDie mündliche Verhandlung – und der autistische Verfahrensbeteiligte
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde eines unter Autismus leidenden Beschwerdeführers nicht zu Entscheidung angenommen, der begehrte, die mündliche Verhandlung nach seinen Vorstellungen barrierefrei durchzuführen. Der von dem Beschwerdeführer behauptete Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts durch die ablehnende Entscheidung des Landessozialgerichts nicht
LesenDer vom Amtsgericht übergangene Antrag auf mündliche Verhandlung
Übergeht des Amtsgericht im Verfahren Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 495a ZPO den Antrag einer Partei, gemäß § 495a Satz 2 ZPO die mündliche Verhandlung durchzuführen, wird die Partei hierdurch in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht
LesenDie nicht geladene Streithelferin
Der absolute Revisionsgrund nach § 547 Nr. 4 ZPO erfasst als besondere Ausprägung der Versagung des rechtlichen Gehörs auch den Fall, dass eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen wurde und deshalb hieran weder selbst noch durch einen gesetzlichen Vertreter teilnehmen konnte. Dabei ist eine Nebenintervenientin ebenfalls als „Partei“ iSv.
LesenOrdnungsgeld wegen Ungebühr – und das zutreffende Rechtsmittel
Belehrt das Gericht bei einem Ordnungsmittel wegen Ungebühr fehlerhaft nicht über die Beschwerde nach § 181 GVG, sondern der Sache nach über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO, so beginnt die Frist nicht schon mit Verkündung des Beschlusses in mündlicher Verhandlung. Der Beschwerdeführer kann dann unter dem Prinzip der
LesenHandy-Klingeln in der mündlichen Verhandlung
Ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr setzt Vorsatz oder jedenfalls Gleichgültigkeit voraus. Allein das erneute Klingeln des Mobiltelefons trotz vorheriger Belehrung durch das Gericht, das Gerät abzustellen, belegt nicht Vorsatz oder Gleichgültigkeit. Vielmehr liegt eine Fehlbedienung nahe, auf die das Gericht angemessen zu reagieren hat. Gemäß § 178 GVG kann gegen eine
LesenDer nicht nachgelassene Schriftsatz – und die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Nach § 121 Satz 1, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird. Das Ermessen ist allerdings auf null reduziert, wenn durch die Ablehnung der Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, z.B. weil anderenfalls der Anspruch
LesenBeweisaufnahme durch einen beauftragten Richter
Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung Beweis durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO.
LesenVerzicht auf mündliche Verhandlung – und die Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
Ein Verzicht auf mündliche Verhandlung, der für den Fall erklärt wird, dass sich die Beteiligten außergerichtlich nicht auf bestimmte Punkte einigen können, ist unwirksam. Entscheidet das Finanzgericht gleichwohl ohne mündliche Verhandlung, verletzt dessen Entscheidung den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2
LesenSitzenbleiben bei der Urteilsverkündung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Amtsgericht Mannheim nicht zur Entscheidung angenommen. Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 19. Oktober 2016 gemäß § 178 GVG ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem er sich an diesem Tag beharrlich geweigert hatte, der Aufforderung des
LesenWiedereröffnung der mündlichen Verhandlung – und der nicht nachgelassene Schriftsatz
Nach § 121 Satz 1, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird. Das Ermessen ist allerdings auf Null reduziert, wenn durch die Ablehnung der Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, z.B. weil anderenfalls der Anspruch
LesenSchriftsätze nach Schluss der mündlichen Verhandlung
Nach § 296 a Satz 1 ZPO können nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden. Aus dieser Norm folgt aber nicht, dass das Gericht einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz von vornherein unberücksichtigt lassen darf. Das Gericht muss
LesenEntscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung
Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 101 Abs. 2 VwGO für eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren sind erfüllt, wenn beide Beteiligte in der mündlichen Verhandlung ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung erklärt haben. Die spätere schriftsätzliche Umstellung des Klageantrags von einer
LesenEntscheidung ohne mündliche Verhandlung – und das rechtliche Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Darüber hinaus gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, für die Prozessbeteiligten überraschende Entscheidungen zu
LesenVereinfachtes Verfahren – und der Anspruch auf eine mündliche Verhandlung
Zwar folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll. Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a
LesenDie abgelehnte Terminsverlegung – und die Verletzung des rechtlichen Gehörs
Das Gericht verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör dadurch, dass es trotz ärztlich bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Klägers, der zugleich Bevollmächtigter der Klägerin war, und des konkludent gestellten Antrags auf Terminsverlegung die mündliche Verhandlung in Abwesenheit der Kläger durchführte (§ 119 Nr. 3 FGO). Nach § 155 FGO i.V.m.
LesenDie unterbliebene Zeugenvernehmung – und die Sachaufklärungspflicht des Gerichts
Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO liegt nur vor, wenn das Gericht eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der -weiteren- Aufklärung nach Lage der Akten, dem Beteiligtenvorbringen, oder sonstiger Umstände hätte aufdrängen
LesenVerbrauch des Verzichts auf mündliche Verhandlung – infolge einer Aufklärungsanordnung
Der vom Kläger zuvor erklärte Verzicht auf mündliche Verhandlung verbraucht sich bereits durch die erste Aufklärungsanordnung des Finanzgerichts. Das Finanzgericht versagt dem Kläger das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), indem es nach Ergehen seiner Aufklärungsanordnungen (§§ 79, 79b FGO) sowie nach Anberaumung des
LesenMündliche Verhandlung per Videokonferenz
Das Finanzgericht verletzt den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) nicht dadurch, dass es aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet, zu der der Kläger nicht persönlich erschienen und auch nicht per Videokonferenz zugeschaltet ist. Das Gericht entscheidet grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung (§
LesenUrteil ohne mündliche Verhandlung – und die Berücksichtigung nachgereichter Schriftsätzen
Entscheidet das Finanzgericht nach § 90 Abs. 2 FGO ohne mündliche Verhandlung, ist der Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung nach § 93 Abs. 3 Satz 1 FGO entspricht, die Absendung der Urteilsausfertigungen. Ein Schriftsatz, der bis zu diesem Zeitpunkt beim Gericht eingeht, muss daher grundsätzlich noch verwertet werden,
LesenEntscheidung ohne mündliche Verhandlung – und die Verletzung des rechtlichen Gehörs
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Verfahrensmangel im Sinne von § 119 Nr. 3 und Nr. 4 FGO u.a. dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen für eine Entscheidung des Finanzgerichts ohne mündliche Verhandlung nach § 90 Abs. 1 und Abs. 2 FGO nicht gegeben sind. So durfte das Finanzgericht in
LesenRechtliche Erörterung in der mündlichen Verhandlung
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte anzudeuten, sie mit den Beteiligten umfassend zu
LesenMündliche Verhandlung – und der während der Vergleichsverhandlungen fehlende ehrenamtlichen Richter
Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 309 ZPO kann das Urteil nur von denjenigen Richtern gefällt werden, die der dem Urteil zugrundeliegenden Verhandlung beigewohnt haben. Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung
LesenVerzicht auf die mündliche Verhandlung – und sein Widerruf
Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO entscheidet das Finanzgericht in Urteilsverfahren aufgrund mündlicher Verhandlung. Nach § 90 Abs. 2 FGO kann das Finanzgericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung ist als Prozesshandlung nicht wegen Irrtums (auch über die Tragweite des
LesenRechtliches Gehör – und die mündlichen Verhandlung
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das durch § 96 Abs. 2 FGO gewährleistete Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und darüber hinaus, dem Gericht auch in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Diesen Ansprüchen entspricht die
LesenKeine Terminsverlegung wegen Arbeitsunfähigkeit
Nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt werden. Diese Gründe sind glaubhaft zu machen. Erscheint dem Gericht die Begründung des Antrags nicht als ausreichend, hat es den betreffenden Antragsteller zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern,
LesenEigenmächtiges Entfernen aus der mündlichen Verhandlung
Wird zur Feststellung einer (behaupteten) in der mündlichen Verhandlung eingetretenen Verhandlungsunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten eine kurzfristig an Gerichtsstelle durchzuführende amtsärztliche Begutachtung angeordnet und kommt der Verfahrensbeteiligte dem nicht nach, indem er das Gericht in einer Sitzungspause eigenmächtig verlässt und damit die Feststellung seiner Verhandlungs(un)fähigkeit vereitelt, fehlt es für das ohne Information
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