Konzentrate aus stark nitrathaltigen Gemüsen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen aus Gründen der Farbstabilisierung (sog. Umrötung) und Haltbarmachung des Lebensmittels verwendet werden, sind als Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 einzustufen. Gemäß Art. 54 Abs. 1 VO Nr. 882/2004 trifft die zuständige Behörde (vgl. Art. 2 Satz
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Nitratreiche Gemüsekonzentrate
Nitratreiche Gemüsekonzentrate, die bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren u.a. zur Farbstabilisierung (Umrötung) und als Antioxidationsmittel eingesetzt werden, sind als – zulassungspflichtige – Lebensmittelzusatzstoffe einzustufen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein Mitgliedsunternehmen des Anbauverbandes Bioland e.V. geklagt, das ihre Produkte unter dem Biosiegel „Bioland“ vermarktet. Bei
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