Nitratreiche Gemüsekonzentrate – als Zusatzstoffe bei der Fleischherstellung

Konzentrate aus stark nitrathaltigen Gemüsen, die bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen aus Gründen der Farbstabilisierung (sog. Umrötung) und Haltbarmachung des Lebensmittels verwendet werden, sind als Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 einzustufen. Gemäß Art. 54 Abs. 1 VO Nr. 882/2004 trifft die zuständige Behörde (vgl. Art. 2 Satz

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Nitratreiche Gemüsekonzentrate

Nitratreiche Gemüsekonzentrate, die bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren u.a. zur Farbstabilisierung (Umrötung) und als Antioxidationsmittel eingesetzt werden, sind als – zulassungspflichtige – Lebensmittelzusatzstoffe einzustufen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein Mitgliedsunternehmen des Anbauverbandes Bioland e.V. geklagt, das ihre Produkte unter dem Biosiegel „Bioland“ vermarktet. Bei

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