Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn Betroffene gehindert sind, ihre Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, sie die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht
LesenSchlagwort: PKH-Antrag
Prozesskostenhilfe – und die abgelaufene Rechtsmittelfrist
Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann. Das setzt voraus,
LesenProzesskostenhilfe – und die Rechtsmittelfrist
Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die
LesenBeschwerdefrist – und der PKH-Antrag
Für die versäumten Fristen für die Einlegung und Begründung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer im Fall eines vorangegangenen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern der Antragsteller noch innerhalb der Rechtsmittelfrist alles ihm Zumutbare unternimmt, um das in seiner Mittellosigkeit liegende
LesenDer PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist
Einer Partei kann Wiedereinsetzung in eine wegen wirtschaftlichen Unvermögens versäumte Frist gewährt werden. Dies setzt aber voraus, dass sie bis zu deren Ablauf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über den Antrag ohne Verzögerung sachlich entschieden werden kann. Die Partei
LesenEntschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer – und der PKH-Antrag in der Klagefrist
Eine Entschädigungsklage ist gemäß § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, die das Verfahren beendet, oder einer anderen Erledigung des Ausgangsverfahrens zu erheben. Soweit diese Frist an die Rechtskraft anknüpft, ist bei Entscheidungen, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind, auf
LesenRechtsmittelfrist – und der unvollständige PKH-Antrag
Einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden. Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe scheitert dagegen, wenn der Rechtsmittelführer nicht innerhalb der
LesenDer PKH-Antrag – und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der – wie hier die Beklagte – innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines
LesenDie abgelehnte Prozesskostenhilfe – und die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist
Einem Beteiligten ist zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass sein Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird. An diesen Voraussetzungen fehlt es aber, wenn der innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichte Vordruck über die
LesenDer PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung
Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind. In dem Ausschluss mutwilliger Rechtsverfolgung und -verteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) kommt der Grundsatz zum Ausdruck,
LesenAufhebung einer PKH-Bewilligung wegen unrichtiger Angaben – und ihre erneute Beantragung
Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben erfolgten Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hindert nicht deren anschließende erneute Beantragung mit zutreffenden Angaben. Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen. Durch den zweiten Antrag ist ein neues Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
LesenWiederholung eines PKH-Antrags
Zwar kann PKH trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die
LesenDie wirtschaftlich bedürftige Partei – und die Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist
Einer Partei, die nicht über die finanziellen Möglichkeiten zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels verfügt, wird nur dann auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist gewährt, wenn sie innerhalb der Frist ein Prozesskostenhilfegesuch bei Gericht eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung
LesenProzesszinsen – und der PKH-Antrag
Ein Antragsentwurf, der unter dem Vorbehalt vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht, kann den Zinslauf für Prozesszinsen noch nicht in Gang setzen. Hierfür erforderlich ist vielmehr die unbedingte Antragstellung (etwa nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe). Die bloße Ankündigung entsprechender Entschädigungsanträge in einem Antrag auf Prozesskostenhilfe kann – selbst bei vollständiger Begründung derselben
LesenPKH-Antrag – und die Rechtsmittelfrist
Die Angaben des Klägers ermöglichen keine Prüfung, ob er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 Satz 1 ZPO), wenn er zwar eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem unterschriebenen Vordruck übermittelt hat, es jedoch an
LesenDer PKH-Antrag für die Berufung – und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist
Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Andernfalls würde dem Berufungskläger der Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen
LesenDer zu spät gestellte PKH-Antrag
Prozesskostenhilfe kann nur für die Zeit ab der Antragstellung bewilligt werden, nicht jedoch für die Zeit davor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen PKH-Verfahren hatte der Beklagte Anfang des Jahres 2011 Berufung eingelegt, ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen. Damit war zugunsten seines Prozessbevollmächtigten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG entstanden.
LesenPKH-Antrag fürs Rechtsmittel – und die verspätet eingereichte PKH-Erklärung
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren mit der Begründung, den verspäteten Eingang der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verschuldet zu haben, ist nicht statthaft. Die Frage, ob eine Partei den verspäteten Eingang der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verschuldet hat, ist vielmehr erst zu prüfen,
LesenPKH-Antrag für eine einzulegende Berufung – und die Frage der sachlichen Begründung
Hat der Kläger einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt und diesem Antrag die erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, hat er alles Erforderliche getan, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte. Einer
LesenRechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag
Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die
LesenPKH-Bewilligung nach Urteilsverkündung
Pkh kann nach instanzbeendender Entscheidung nur gewährt werden, wenn vorher ein bewilligungsreifer Antrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen vorlag. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe „für alle Verfahren ab 1999“ ist als nach § 142 FGO i. V. m. § 114 ff. ZPO evident unzulässig zu verwerfen,
LesenWenn der Klageentwurf zum Urteil führt…
Behandelt ein Verwaltungsgericht einen Klageentwurf (hier: im Rahmen eines isolierten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) zu Unrecht als Klage und weist es die vermeintliche Klage ab, so ist das Urteil im Berufungsverfahren aufzuheben und gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG auszusprechen, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden. In dem
LesenVerjährungshemmung durch PKH-Antrag – und die fehlerhafte Anschrift des Beklagten
Die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe hemmt nur dann die Verjährung, wenn der Gläubiger die richtige Anschrift des Schuldners mitgeteilt hat. Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB wird die Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe gehemmt.
LesenDer wiederholte PKH-Antrag
Prozesskostenhilfe kann trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung
LesenPKH-Antrag nach Abschluss der Instanz
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat keinen Erfolg, wenn das gerichtliche Verfahren in der Instanz, auf die der Antrag sich bezieht, im Zeitpunkt seines Eingangs bereits abgeschlossen war. Die Bewilligung von PKH erfolgt für jeden Rechtszug gesondert (§ 142 FGO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und
LesenDer PKH-Antrag – und die Rechtsmittelbegründungsfrist
Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste.
LesenPKH-Antrag, Rechtsmittelfrist – und der PKH-Vordruck
Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wie hier die formgerechte Einlegung eines Rechtsmittels wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt und der Partei wird auf ihren Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (§§ 233 ff. ZPO), sofern sie bis zu
LesenPKH-Antrag für das Rechtsmittel – und die Wiedereinsetzung
Ist einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt nicht zuzumuten, so darf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht hat und dieses
LesenPKH-Belege – sortiert mit entsprechenden Belegnummern
Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragener Belegnummern vorlegt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich
LesenFalsche Angaben im PKH-Antrag – und die Wiedereinsetzung wegen wirtschaftlichem Unvermögens
Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe
LesenPKH für das Wiederaufnahmeverfahren
Insbesondere besteht für die Antragstellung -ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO- kein Vertretungszwang. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,
LesenDie Rechtsmittelfrist, der PKH-Antrag – und die fehlenden Unterlagen
Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung (hier: die formgerechte Einlegung der Rechtsbeschwerde durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt) wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt und der Partei wird auf ihren Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (§§ 233 ff
LesenDer Prozesskostenhilfeantrag einer GmbH – und die Rechtsmittelfrist
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 233, 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels kommt nicht in Betracht, wenn die Rechtsmittelführerin nicht ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO gehindert war
LesenPKH-Bewilligung bei nachträglicher Antragstellung
Soweit und solange dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist, ist keine Kostenrechnung auf ihn auszustellen. Dies gilt auch im Fall einer nachträglichen Beantragung von Prozesskostenhilfe. Gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO bewirkt die Bewilligung der PKH, dass die Landeskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach
LesenProzesskostenhilfe und Rechtsmittelfrist
Ein rechtzeitig gestellter Prozesskostenhilfeantrag rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsmittelfrist nur dann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, ihr Antrag könne zurückgewiesen werden. Mit einer Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der
LesenDer unvollständige PKH-Antrag und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer fristwahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags
LesenDer PKH-Antrag und die Rechtsmittelfrist
Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn die Partei innerhalb dieser Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann.
LesenAufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen unrichtiger Angaben
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die unrichtigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer objektiv unrichtigen Bewilligungsentscheidung geführt haben. Nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn die
LesenFristwahrung fürs Prozesskostenhilfegesuch bei Feiertagen
Durch einen allgemeinen Feiertag wird Frist zur Rechtsmitteleinlegung nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Für die Fristwahrung eines Prozesskostenhilfegesuchs gilt Entsprechendes. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Antrag auf Prozesskostenhilfe in dem hier vorliegenden Fall abgelehnt. Zur
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