Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht – und der isolierte PKH-Antrag

Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn Betroffene gehindert sind, ihre Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, sie die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht

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Prozesskostenhilfe – und die abgelaufene Rechtsmittelfrist

Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann. Das setzt voraus,

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Prozesskostenhilfe – und die Rechtsmittelfrist

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die

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Beschwerdefrist – und der PKH-Antrag

Für die versäumten Fristen für die Einlegung und Begründung der Beschwerde ist dem Beschwerdeführer im Fall eines vorangegangenen Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern  der Antragsteller noch innerhalb der Rechtsmittelfrist alles ihm Zumutbare unternimmt, um das in seiner Mittellosigkeit liegende

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Der PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

Einer Partei kann Wiedereinsetzung in eine wegen wirtschaftlichen Unvermögens versäumte Frist gewährt werden. Dies setzt aber voraus, dass sie bis zu deren Ablauf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über den Antrag ohne Verzögerung sachlich entschieden werden kann. Die Partei

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Rechtsmittelfrist – und der unvollständige PKH-Antrag

Einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden. Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe scheitert dagegen, wenn der Rechtsmittelführer nicht innerhalb der

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Oberlandesgericht München

Der PKH-Antrag – und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der – wie hier die Beklagte – innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines

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Die abgelehnte Prozesskostenhilfe – und die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist

Einem Beteiligten ist zwar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass sein Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird. An diesen Voraussetzungen fehlt es aber, wenn der innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichte Vordruck über die

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Aufhebung einer PKH-Bewilligung wegen unrichtiger Angaben – und ihre erneute Beantragung

Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben erfolgten Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hindert nicht deren anschließende erneute Beantragung mit zutreffenden Angaben. Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen. Durch den zweiten Antrag ist ein neues Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Wiederholung eines PKH-Antrags

Zwar kann PKH trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die

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Computerarbeit

Die wirtschaftlich bedürftige Partei – und die Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist

Einer Partei, die nicht über die finanziellen Möglichkeiten zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels verfügt, wird nur dann auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist gewährt, wenn sie innerhalb der Frist ein Prozesskostenhilfegesuch bei Gericht eingereicht und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung

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Prozesszinsen – und der PKH-Antrag

Ein Antragsentwurf, der unter dem Vorbehalt vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht, kann den Zinslauf für Prozesszinsen noch nicht in Gang setzen. Hierfür erforderlich ist vielmehr die unbedingte Antragstellung (etwa nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe). Die bloße Ankündigung entsprechender Entschädigungsanträge in einem Antrag auf Prozesskostenhilfe kann – selbst bei vollständiger Begründung derselben

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Notar

PKH-Antrag – und die Rechtsmittelfrist

Die Angaben des Klägers ermöglichen keine Prüfung, ob er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 114 Satz 1 ZPO), wenn er zwar eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem unterschriebenen Vordruck übermittelt hat, es jedoch an

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Der PKH-Antrag für die Berufung – und der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist

Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Andernfalls würde dem Berufungskläger der Zugang zur Berufungsinstanz unter Verstoß gegen

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Der zu spät gestellte PKH-Antrag

Prozesskostenhilfe kann nur für die Zeit ab der Antragstellung bewilligt werden, nicht jedoch für die Zeit davor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen PKH-Verfahren hatte der Beklagte Anfang des Jahres 2011 Berufung eingelegt, ohne Prozesskostenhilfe zu beantragen. Damit war zugunsten seines Prozessbevollmächtigten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG entstanden.

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PKH-Antrag fürs Rechtsmittel – und die verspätet eingereichte PKH-Erklärung

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren mit der Begründung, den verspäteten Eingang der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verschuldet zu haben, ist nicht statthaft. Die Frage, ob eine Partei den verspäteten Eingang der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verschuldet hat, ist vielmehr erst zu prüfen,

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PKH-Antrag für eine einzulegende Berufung – und die Frage der sachlichen Begründung

Hat der Kläger einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt und diesem Antrag die erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt, hat er alles Erforderliche getan, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte. Einer

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AG/LG Düsseldorf

Rechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen. Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

PKH-Bewilligung nach Urteilsverkündung

Pkh kann nach instanzbeendender Entscheidung nur gewährt werden, wenn vorher ein bewilligungsreifer Antrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen vorlag. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe „für alle Verfahren ab 1999“ ist als nach § 142 FGO i. V. m. § 114 ff. ZPO evident unzulässig zu verwerfen,

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Wenn der Klageentwurf zum Urteil führt…

Behandelt ein Verwaltungsgericht einen Klageentwurf (hier: im Rahmen eines isolierten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) zu Unrecht als Klage und weist es die vermeintliche Klage ab, so ist das Urteil im Berufungsverfahren aufzuheben und gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG auszusprechen, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden. In dem

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Der wiederholte PKH-Antrag

Prozesskostenhilfe kann trotz eines bereits abgelehnten PKH-Antrages wiederholt beantragt werden, da der Beschluss über die Ablehnung der PKH im Falle seiner Unanfechtbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwächst. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung

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Bundesfinanzhof (BFH)

PKH-Antrag nach Abschluss der Instanz

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat keinen Erfolg, wenn das gerichtliche Verfahren in der Instanz, auf die der Antrag sich bezieht, im Zeitpunkt seines Eingangs bereits abgeschlossen war. Die Bewilligung von PKH erfolgt für jeden Rechtszug gesondert (§ 142 FGO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und

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Der PKH-Antrag – und die Rechtsmittelbegründungsfrist

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste.

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Oberlandesgericht München

PKH-Antrag, Rechtsmittelfrist – und der PKH-Vordruck

Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wie hier die formgerechte Einlegung eines Rechtsmittels wegen des wirtschaftlichen Unvermögens der Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt und der Partei wird auf ihren Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gewährt (§§ 233 ff. ZPO), sofern sie bis zu

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PKH-Antrag für das Rechtsmittel – und die Wiedereinsetzung

Ist einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt nicht zuzumuten, so darf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht hat und dieses

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PKH-Belege – sortiert mit entsprechenden Belegnummern

Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragener Belegnummern vorlegt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich

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Landgericht Bremen

Falsche Angaben im PKH-Antrag – und die Wiedereinsetzung wegen wirtschaftlichem Unvermögens

Die Versäumung einer Frist ist unverschuldet und einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei unterbleibt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Partei bis zum Ablauf der Frist einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe

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Bundesfinanzhof (BFH)

PKH für das Wiederaufnahmeverfahren

Insbesondere besteht für die Antragstellung -ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO- kein Vertretungszwang. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,

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Bundesfinanzhof (BFH)

PKH-Bewilligung bei nachträglicher Antragstellung

Soweit und solange dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist, ist keine Kostenrechnung auf ihn auszustellen. Dies gilt auch im Fall einer nachträglichen Beantragung von Prozesskostenhilfe. Gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO bewirkt die Bewilligung der PKH, dass die Landeskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach

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Bücherschrank

Prozesskostenhilfe und Rechtsmittelfrist

Ein rechtzeitig gestellter Prozesskostenhilfeantrag rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsmittelfrist nur dann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, ihr Antrag könne zurückgewiesen werden. Mit einer Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der

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Der unvollständige PKH-Antrag und die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer fristwahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags

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Landgericht Bremen

Der PKH-Antrag und die Rechtsmittelfrist

Einer Partei, die nicht über die finanziellen Mittel zur Einlegung eines Rechtsmittels verfügt, wird auf Antrag Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist gewährt, wenn die Partei innerhalb dieser Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht gestellt und alles in ihren Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann.

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Geld

Fristwahrung fürs Prozesskostenhilfegesuch bei Feiertagen

Durch einen allgemeinen Feiertag wird Frist zur Rechtsmitteleinlegung nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Für die Fristwahrung eines Prozesskostenhilfegesuchs gilt Entsprechendes. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Antrag auf Prozesskostenhilfe in dem hier vorliegenden Fall abgelehnt. Zur

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