Bundesfinanzhof

Hunderte Klagen – und die Frage der Prozessfähigkeit

Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein Sachverständigengutachten eingeholt und zuvor eine persönliche Anhörung durchgeführt wird. Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung geht zulasten des Antragstellers. Ist für einen Antragsteller in der Vergangenheit eine sachverständige Begutachtung durchgeführt worden, die zur Feststellung von Prozessunfähigkeit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die dauerhafte Erkrankung des Klägers – und sein Terminverlegungsantrag

Ist der Kläger aufgrund einer länger andauernden (psychischen) Erkrankung, die durch entsprechendes ärztliches Attest belegt ist, gehindert, mit seinem Bevollmächtigten in der Weise zu kommunizieren, dass diesem ein fundierter Vortrag möglich ist, darf das Finanzgericht einen Terminverlegungsantrag nicht ohne vorherige weitere Sachverhaltsermittlungen zur Art und Intensität der Erkrankung sowie gegebenenfalls

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Zweifel an der Prozessfähigkeit – und das Versäumnisurteil

Bei der Prozessfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu klären ist. Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei beziehungsweise sind die zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten noch nicht erschöpft, darf deshalb ein gegen sie gerichtetes Versäumnisurteil nicht ergehen. Dass sich

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Amtsgericht

Der trotz Prozessfähigkeit bestellte Prozesspfleger

Ist ein Verfahrensbeteiligter, für den ein besonderer Vertreter nach § 57 ZPO (Prozesspfleger) bestellt wurde, tatsächlich prozessfähig oder erlangt er die Prozessfähigkeit im Laufe des Verfahrens wieder, endet das Amt des Prozesspflegers nicht von selbst, sondern erst mit dem Wirksamwerden der gerichtlichen Aufhebung der Bestellung. Eine trotz Prozessfähigkeit des Verfahrensbeteiligten

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Landgericht Bremen

Prozesskostenhilfe – und die Zweifel an der Prozessfähigkeit

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (hier: für das Berufungsverfahren) ist unzulässig, wenn nicht angenommen werden kann, dass die antragstellende Partei über die für die Antragstellung erforderliche Prozessfähigkeit verfügt. Verbleiben nach Ausschöpfung sämtlicher erschließbarer Erkenntnisquellen und der (erfolglosen) Anregung, einen Betreuer zu bestellen, Zweifel an der Prozessfähigkeit, so gehen sie

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Landgericht Bremen

Prozessfähigkeit – und ihre Prüfung

Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen. Volljährige Personen sind nur dann prozessunfähig, wenn sie geschäftsunfähig sind, unter Betreuung stehen bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie unter den Voraussetzungen des § 53 ZPO. Zur Prüfung der Prozessfähigkeit ist das Gericht von Amts wegen

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Geschäftsfähigkeit und Prozessfähigkeit des Querulanten

Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, wer nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig ist. Geschäftsfähig ist, wer nicht geschäftsunfähig ist. Gemäß § 104 Nr. 2 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht

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Bundesfinanzhof (BFH)

Prozessunfähig wegen Querulantenwahn? – und die Versagung von PKH

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich, zu deren Begründung sich das Gericht auf eine querulantenhafte Prozessunfähigkeit des Klägers berufen hatte: Der Beschwerdeführer beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Entschädigung wegen überlanger Dauer mehrerer arbeitsgerichtlicher Verfahren die

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Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach Wahl des minderjährigen Verfahrenbeteiligten

Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach Wahl des minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten kann nicht pauschal mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass für diesen bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist. Der die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren betreffende Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem minderjährigen, aber verfahrensfähigen Beteiligten und einem Rechtsanwalt ist jedenfalls dann ohne

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zweifel an der Prozessfähigkeit

Die Vornahme von Verfahrenshandlungen -wozu auch die Einlegung einer Anhörungsrüge gehört- setzt Prozessfähigkeit des Beteiligten voraus. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 FGO sind alle nach bürgerlichem Recht geschäftsfähigen Personen prozessfähig. Die Prozessfähigkeit eines Beteiligten ist als Sachentscheidungsvoraussetzung und zugleich Prozesshandlungsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen

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Die rechtlich unselbständige Stiftung – und die Frage der Prozessfähigkeit

Eine fiduziarische (unselbstständige) Stiftung ist im Verwaltungsprozess nicht beteiligungsfähig. Beteiligungsfähig gemäß § 61 VwGO sind natürliche und juristische Personen (Nr. 1) oder Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann (Nr. 2). Die Fähigkeit, Verfahrensbeteiligter zu sein, richtet sich damit grundsätzlich nach der Rechtsfähigkeit. Juristischen Personen ist durch die Rechtsordnung qua

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Landgericht Bremen

Zustellungen an die prozessunfähige Partei – und die nachfolgende Nichtigkeitsklage

Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den Verfahrensmangel durch ein Rechtsmittel

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Landgericht Bremen

Der prozessunfähige Kläger

Das Prozessgericht darf eine Klage wegen fehlender Prozessfähigkeit des Klägers ohne dessen Anhörung nur dann als unzulässig abweisen, wenn es ihn zum Termin geladen und mit der Ladung analog § 34 Abs. 3 Satz 2 FamFG auf die Folgen seines Ausbleibens hingewiesen hat. Bevor das Prozessgericht die Klage einer prozessunfähigen

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Anwaltsmandatierung und Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen. Gemäß § 275 FamFG ist der Betroffene im Betreuungsverfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Die Verfahrensfähigkeit umfasst dabei das

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Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bleibt hinsichtlich der von ihr erhobenen Klagen gegen Umsatzsteuerbescheide auch nach ihrer Vollbeendigung noch beteiligtenfähig und prozessfähig. Grundsätzlich für derartige Anfechtungsklagen vor dem Finanzgericht nur die GbR gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO zur Klage befugt. In dem hier vom Bundesfinanz entschiedenen Fall hatte

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Abtretung der Forderung und Parteifähigkeit im Prozess

Eine Prozesspartei handelt grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie nach Prozesseinleitung vermögenslos wird und den Prozess nach einer Abtretung und Ermächtigung durch den Zessionar, die Forderung prozessual geltend zu machen, fortführt. So hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Die Klägerin zu 1 hat Werkleistungen am Hause des Beklagten erbracht. Inzwischen hat die

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Oberlandesgericht München

Prozessunfähigkeit des Klägers

Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen. Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen. Das Gericht verletzt den Anspruch des

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Landgericht Bremen

Ein Phantom als Kläger

§ 56 Abs. 1 ZPO verpflichtet die Gerichte zwar nicht, in jedem Rechtsstreit von Amts wegen eine umfassende Prüfung aller in der Vorschrift genannten Prozessvoraussetzungen vorzunehmen. Sie haben in dieser Hinsicht lediglich einen Mangel von Amts wegen zu berücksichtigen. Eine Prüfung ist aber dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gutachten zur Prozessfähigkeit

Ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, verletzt den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör und kann von ihr ungeachtet der in § 321a Abs. 1 Satz 2, § 355 Abs. 2 ZPO

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