Der Rechenfehler im Rentenbescheid

Wird aufgrund eines Rechenfehlers im Rentenbescheid ein zu hoher Betrag angegeben und ein Vertrauen des Empfängers in die Höhe der Zahlung ist nicht schutzwürdig , kann dieser Bescheid für die Zukunft zurückgenommen werden. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Rentners entschieden, dem die um 1000

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Rückwirkende Aufhebung eines anfänglich rechtswidrigen Sozialleistungs-Bescheids

Für die Frage einer anfänglichen Rechtswidrigkeit eines Bescheides i.S.d. § 45 SGB X ist auf den Zeitpunkt seiner Wirksamkeit abzustellen. Eine spätere rückwirkende Änderung der Sach- und Rechtslage lässt die ursprüngliche Rechtmäßigkeit jedenfalls dann unberührt, wenn die Änderung in der rückwirkenden Aufhebung einer Entscheidung über eine vorgreifliche Leistung besteht und

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