Erscheint der Beteiligte nicht in der mündlichen Verhandlung und lässt damit die Gelegenheit verstreichen, sein schriftsätzliches Vorbringen zu ergänzen und zu vertiefen, kann er sich nicht auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen. Mit seiner Rüge, es liege eine „falsche Rechtsanwendung als Verletzung von Bundesrecht“ vor, wendet sich der Kläger
LesenSchlagwort: Rügeverzicht
Die verspätete Mängelrüge – und der konkludente Rügeverzicht
Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB – beziehungsweise auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge – verzichten. Hierfür müssen jedoch eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als (endgültige) Aufgabe des Rechts – hier: des Verspätungseinwands – durch den Verkäufer
LesenFormfehler bei der Verkündung des arbeitsgerichtlichen Urteils
Die Verkündung eines Urteils erfolgt im Namen des Volkes durch Verlesung der vollständigen Urteilsformel einschließlich Kostenentscheidung, Streitwert und ggf. einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung, jedenfalls aber durch Bezugnahme auf die schriftlich niedergelegte Urteilsformel; sie hat immer in öffentlicher Sitzung zu erfolgen, § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2
LesenDie nicht beantragte Beweiserhebung
Im Hinblick darauf, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht das Unterbleiben der Beweiserhebung nicht gerügt hat, ist der zudem von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler im Revisionsverfahren unbeachtlich. Hat die Klägerin ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge gestellt und das Unterbleiben einer Beweiserhebung auch
LesenDer nicht vernommene Zeuge – und die unterlassene Rüge
Der Kläger kann sich wegen der Nichtvernehmung der Zeugin in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nicht auf einen Verfahrensmangel berufen, wenn er einen solchen Mangel nach dem Inhalt des Sitzungsprotokolls nicht gerügt hat. So auch in dem hier entschiedenen Fall: Obwohl eine Beweisaufnahme nicht stattgefunden hat, hat der in
LesenSachaufklärungspflicht des Finanzgerichts – und die unterlassene Rüge
Bei der Verletzung der Sachaufklärungspflicht handelt es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzgericht verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge. Ein Verzichtswille ist dafür nicht
LesenVerletzung der Sachufklärungspflicht – und der Rügeverzicht
Bei verzichtbaren Verfahrensmängeln (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), zu denen auch die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört, geht das Rügerecht schon durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren. Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des Finanzgericht die Rüge
LesenDer übergangene Beweisantrag – und das Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung
Der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO). Das Unterlassen der rechtzeitigen Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge. Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein fachkundig vertretener Beteiligter
LesenBeteiligtenvernehmen durch das Verwaltungsgericht – und der Verstoß gegen das Subsidiaritätsgebot
Die Beanstandungen, das Verwaltungsgericht habe die Vernehmung eines Beteiligten ohne Beweisbeschluss und unter Verstoß gegen das Gebot der Subsidiarität der Beteiligtenvernehmung durchgeführt, sind nicht inhaltlich zu überprüfen, wenn die Voraussetzungen eines Verlustes des Rügerechts nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO vorliegen. Nach § 132 Abs. 2
LesenDer übergangene Beweisantrag – und der Verlust des Rügerechts
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann. Obwohl § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO ihrem
LesenDer unwirksame Prozessvergleich
Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch
LesenDer unzuständige Richter – und das Einverständnis der Parteien
Die Maßnahme, einen – hier: nach Änderung der Mitwirkungsgrundsätze des zuständigen Zivilsenats – nicht mehr zuständigen Richter wegen seiner Teilnahme an einem früheren Verhandlungstermin gleichwohl hinzuzuziehen, entzieht den Parteien den gesetzlichen Richter, wenn sie nicht aufgrund einer fehlerhaften Auslegung der für die Geschäftsverteilung maßgebenden Regelungen, sondern trotz der Erkenntnis getroffen
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