Außengastronomie im Saarland
22. August 2011 |
Wirtschaftsrecht
Speiselokale und Schankwirtschaften im Saarland dürfen ihre Außengastronomie bald täglich eine Stunde länger bis 24 Uhr betreiben. Die neue, jetzt von der saarländischen Landesregierung beschlossene Regelung verlängert den zulässigen Zeitraum für den Betrieb der Außengastronomie an Werktagen unter der Woche um eine Stunde. Sie gilt in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in [...]



