Im November 2008 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für Mahlzeiten, die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit abgegeben werden, mit den tatsächlichen Werten und nicht mit den Werten der Sachbezugsverordnung anzusetzen sind. Jetzt reagiert das Bundesfinanzministerium auf diese
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