Sachbezugsverordnung 2006

Die Sachbezugsverordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie für das Recht der Arbeitsförderung und wird jährlich angepasst. Sie hat für Branchen Bedeutung, in denen Beschäftigte Sachbezüge in Form von freier Unterkunft und freier Verpflegung gewährt wird

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