Mannheimer Schneefanggitter
26. August 2011 |
Zivilrecht
In Mannheim besteht im Hinblick auf die Schneearmut des Gebietes keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern. Sind Schneefanggitter für das Dach eines Hauses baupolizeilichen nicht vorgeschrieben und sind diese wegen der Schneearmut der Region nicht ortsüblich, stellen auch besondere bauliche Verhältnisse des Anwesens keine allgemeine Gefahr dar, die den Hauseigentümer verpflichteten, Schneefanggitter zu installieren. Beim [...]



