Kostenübernahme für die Schuldnerberatung
6. August 2010 |
Sozialrecht
Einem Erwerbstätigen steht keine Schuldnerberatung nach dem SGB XII zur Vermeidung des Eintritts von Hilfebedürftigkeit zu. Für eine Schuldnerberatung gemäß § 16 Abs 2 aF SGB II ist zum einen eine bereits bestehende Hilfebedürftigkeit notwendig und zum anderen wird vorausgesetzt, dass sie für die Eingliederung des Erwerbsfähigen in das Erwerbsleben erforderlich ist. Dabei genügt es [...]

