Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer – und die erzwungene Vorfinanzierung bei Ratenzahlung

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und hat gemäß Artikel 267 AEUV ein entsprechenden Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Artikel 63 MwStSystRL

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Istbesteuerung – und ihre konkludente Gestattung

Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nur dann als konkludente Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ausgelegt werden, wenn mit ihr nach außen erkennbar auch eine Entscheidung über den entsprechenden Antrag des Unternehmers getroffen wurde. Die Umsatzsteuer entsteht bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten, die gemäß § 16 Abs. 1 Satz

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Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer

Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt. Umsatzsteuerrechtlich müssen Unternehmer im Rahmen der sog. Sollbesteuerung ihre Leistungen bereits für

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Umsatzbesteuerung der freien Berufe

Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine Steuerberatungs-GmbH ihre buchführungspflichtigen Umsätzen nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 UStG versteuern darf. Die Umsätze müssen deshalb nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden. Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen

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Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung

Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig. Einem solchen Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung innerhalb eines laufenden Besteuerungszeitraums stehen nach

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Ist-Besteuerung bis 250.000 ?

Unternehmer müssen die auf ihre Erlöse entfallende Umsatzsteuer regelmäßig bereits an das Finanzamt abführen, wenn sie ihre Leistung erbracht (die Rechnung geschrieben) haben, auch wenn der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gezahlt hat. Von dieser den Unternehmer belastenden „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“ („Soll-Besteuerung“) gibt es jedoch zwei wichtige

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