Übergang von Unterhaltsansprüchen bei Hartz IV
7. Januar 2011 |
Familienrecht
Gemäß § 33 Abs. 1 SGB II in der bis Ende 2008 geltenden Fassung findet ein Anspruchsübergang auf den Träger der Grundsicherung nur insoweit statt, als der Unterhaltsberechtigte Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”) empfangen hat. § 33 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit Anfang 2009 geltenden Fassung, wonach ein Anspruch [...]

