Ochtruper Spielgerätesteuer

Darf eine Gemeinde eine Steuer auf Spielgeräte in Höhe von 20% des Einspielergebnisses erheben? Die westfälische Stadt Ochtrup hat dies versucht. Ob eine solche Spielgerätesteuer rechtmäßig ist, ist allerdings weiter offen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat den deswegen bei ihm anhängigen

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„Minuskassen“ bei der Spielgerätesteuer

Bei der Bemessung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Maßstab der elektronisch gezählten Bruttokasse hat der Steuerschuldner keinen Anspruch darauf, dass eine eventuelle „Minuskasse“ des jeweiligen Geräts im Besteuerungszeitraum (hier monatlich) mit positiven Beträgen im Folgemonat verrechnet wird.

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Bundesfinanzhof

Vergnügungssteuer und die steuerliche Belastungsgleichheit

Art. 3 Abs. 1 GG for­dert die Gleich­be­hand­lung nur in­ner­halb des Be­reichs ei­ge­ner Rechts­set­zungs­ge­walt. Daher be­grün­det eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung der Steu­er­er­he­bung und -be­mes­sung im Zu­stän­dig­keits­be­reich eines an­de­ren Norm­ge­bers grund­sätz­lich keine Ver­let­zung der steu­er­li­chen Be­las­tungs­gleich­heit.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 2012

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Hamburgische Spielgerätesteuer

Das Hamburgische Spielgerätesteuergesetzes verwendete bis zum Oktober 2005 als Besteuerungsgrundlage einen Stückzahlmaßstab, bei dem weder das Einspielergebnis noch der Spieleinsatz für die Höhe der Spielgerätesteuer maßgeblich ist. Dieser Stückzahlmaßstab ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, mit dem Gleichheitssatz

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