Das Handy in der Umkleidekabine
8. Juli 2011 |
Im Brennpunkt, Versicherungsrecht
Wem das Mobiltelefon aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen wird, hat unter Umständen keinen Zahlungsanspruch gegen seine Handy-Versicherung. In einem jüngst vom Amtsgericht Wiesbaden zu entscheidenden Rechtsstreit hatte ein Handybesitzer aus Mecklenburg- Vorpommern sein Mobiltelefon unter anderem gegen Abhandenkommen versichert. Später wurde es ihm gestohlen und er verlangte von seiner in Wiesbaden ansässigen Versicherung Ersatz. [...]


