Ausweisung nach 20 Jahren

Auch nach 20 jährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Ausweisung erforderlich machen.

Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist die sofortige Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen durch

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