Blechschaden vor dem Großmarkt
6. April 2011 |
Zivilrecht
Verursacht jemand auf dem Parkplatz eines Großmarktes einen Schaden an einem anderen geparkten Wagen und geht dann zum Servicepoint, um den Eigentümer dieses anderen Wagens durch Ausrufen ermitteln zu lassen, ist die Mitarbeiterin des Großmarktes nicht verpflichtet, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen. Der Betreiber des Großmarktes haftet daher auch nicht, wenn der [...]


