Die Beamten, die im Zuge der Kommunalisierung der Versorgungs- und der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2008 insbesondere auf kommunale Körperschaften übergeleitet werden sollten, sind Bedienstete des Landes geblieben, die durch ein Landesgesetz erfolgte Überleitung auf die kommunalen Körperschaften
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