Hartz IV und erhaltener Unterhalt

Ein Hartz IV-Empfänger muss sich, wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Entscheidung betont, nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen. Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der

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Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen kann nicht nur zugunsten des unterhaltbegehrenden Ehegatten veranlasst sein, sondern im Grundsatz auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten.

Für die Beurteilung, ob die subjektiven Elemente der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages vorliegen, kann jedenfalls dann

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