Der Selbstmord der Ex als Totschlag durch Unterlassen
27. Dezember 2011 |
Strafrecht
Der Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Trier verworfen, in dem das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts konsumierte der Angeklagte das Lösungsmittel GBL (Gamma-Butyrolacton) als Drogenersatz und kannte sich mit Dosierung und Wirkung dieses Mittels gut aus. [...]

