Einschmelzen von gestohlenem Feinsilber
25. Januar 2011 |
Zivilrecht
Durch das Einschmelzen von Feinsilber wird keine neue bewegliche Sache im Sinne von § 950 Abs. 1 BGB hergestellt. Vielmehr liegt eine bloße Umformung vor. Mit dem Zusammenschütten von Altsilberbeständen vor dem Einschmelzen liegt noch keine Vermengung im Sinne von § 948 Abs. 1 BGB vor, wenn das gestohlene Industriefeinsilber aufgrund der Pfützenform und größerer [...]

