Es besteht kein Anspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Positionsdaten des Kriegsschiffes „Rhein“ am Osterwochenende 2017 im Mittelmeer zu erhalten, weil die Offenlegung die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines freien Journalisten abgewiesen, der Projektleite beim Verein
LesenSchlagwort: Verschlusssache
Keine Verschlusssachen-Ermächtigung für Scientology-Mitglieder
Mitgliedern der Scientology-Organisation (SO) darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin der Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der als Mechaniker bei einem Hubschrauberhersteller beschäftigt ist. Das Unternehmen produziert Zivilhubschrauber, aber auch Militärmaschinen, zu denen der Zugang nur mit
Lesen„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ – und die Sperrerklärung
Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sind Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften an das Gericht verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten oder Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde oder wenn die Vorgänge nach einem
LesenFehlender Zugang zu Verschlusssachen
Wird einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die Zugangsermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen entzogen, kann dies wegen eines in seiner Person liegenden wichtigen Grundes eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass im gesamten Zuständigkeitsbereich des Vertragsarbeitgebers keine Möglichkeiten zur anderweitigen Beschäftigung bestehen. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht
LesenVerschlusssachen und die Informationsfreiheit
Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache („VS-Nur für den Dienstgebrauch“) schließt nach einem aktuellen Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser
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