Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.
Die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender -im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik,
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