Deutsche Rentenversicherung bund stralsund

Das auf die DRV Bund übertragene Wertguthaben – und der Zufluss von Arbeitslohn

Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Die vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg

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Unzureichende Insolvenzsicherung der Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen – und die Durchgriffshaftung

Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung. InhaltsübersichtHaftung nach § 311 Abs. 3 BGBVertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten DritterDrittschadensliquidationDeliktische SchadensersatzansprücheErstattung des erdienten Wertguthabens,

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Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen – und die unzureichende Insolvenzsicherung

Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer auf Grund einer Nebenpflichtverletzung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung gemäß §§ 280 Abs.

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Altersteilzeitverträge – unzureichende Insolvenzsicherung und Geschäftsführerhaftung

Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung. InhaltsübersichtVerletzung von AufklärungspflichtenVertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten DritterDrittschadensliquidationDeliktische SchadensersatzansprücheAnspruch aus § 7e Abs. 7 SGB IV

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Altersteilzeit – und die Insolvenzsicherung

Mit dem Begriff des „Wertguthabens“ im Sinne des § 8 a Abs. 3 Satz 1 ATG ist das individuelle Wertguthaben des einzelnen Arbeitnehmers, demgegenüber der Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen zu erfolgen hat, gemeint. Der Nachweis der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 8 a Abs. 3 Satz 1 ATG umfasst

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