Vertragsänderungen bei einem Wucher-Vertrag
28. März 2012 |
Zivilrecht
Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen. Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit [...]


