Zeitungszeugen und “Mein Kampf”
13. März 2012 |
Zivilrecht
Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I nun die einstweilige Verfügung bestätigt, mit der es einer britischen Verlagsgesellschaft verboten worden ist, in Deutschland Auszüge aus dem Buch “Mein Kampf” von Adolf Hitler [...]




