Steuerfreiheit der Gefahrenzulage beim Kampfmittelräumdienst
3. November 2011 |
Einkommensteuer (privat)
Die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen, ist verfassungsmäßig nicht geboten. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach § 3b Abs. 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei sind, wenn sie für tatsächlich geleistete [...]

