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Datenschutz in der deutsch-amerikanischen Verbrechensbekämpfung

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18. Mai 2009 | Strafrecht

Der Bundesrat fordert, bei der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung den Datenschutz einzuhalten. In seinen am Freitag beschlossenen Stellungnahmen zu einem entsprechenden Abkommen beider Staaten und dem erforderlichen Umsetzungsgesetz unterstreicht er die Notwendigkeit, den Grundrechtschutz auch bei der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus zu wahren. Vor diesem Hintergrund hält er insbesondere die Regelung zur Übermittlung besonders sensibler Daten für problematisch. Als zu weitreichend bezeichnet er dabei die Datenkategorien. Ausdrücklich wendet sich der Bundesrat gegen die Bekanntgabe der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Auch das Bereitstellen von Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben findet er bedenklich. Erforderlich seien außerdem Löschungs- und Prüffristen für übermittelte Daten.

Um der besonderen Schutzbedürftigkeit sensibler Daten Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat vor, dass für die Übermittlung dieser Informationen die Zustimmung von zwei Mitarbeitern und des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes erforderlich ist.

Mit dem Abkommen haben sich Bundesregierung und USA bereits im Oktober 2008 auf eine Vertiefung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität geeinigt. Es enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen.

 

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Schlagworte für diesen Artikel: verbrechensbekämpfung und datenschutz •

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