Gehörsrüge mit Befangenheitsantrag

Ein Ablehnungsgesuch ist nur statthaft, solange die Entscheidung noch nicht ergangen ist.

Gehörsrüge mit Befangenheitsantrag

Dies gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden wird1.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. August 2016 – 2 ARs 211/16

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2013 – 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214[]
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Der "unerreichbare" Zeuge