Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Strafrecht » Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation

Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation

…drucken  …als pdf-Datei   
20. März 2009 | Strafrecht

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, an einen ehemaligen Gefangenen Schadensersatz in Höhe von 10,00 € pro Hafttag wegen einer menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Detmold zu zahlen. Nach Auffassung des OLG kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 qm Grundfläche für sich zur Verfügung stehen.

Diese Voraussetzungen lagen nach Ansicht des Gerichts in dem zu entscheidenden Fall vor, da der Kläger in den Jahren 2006/2007 für mehrere Monate in einer Zelle mit insgesamt vier Inhaftierten auf knapp 18 qm untergebracht war.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2009 – 11 U 88/08

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Strafrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche