Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Steuerrecht » Doppelbesteuerung » Strafrecht » Steuerstrafrecht » Kontoauskünfte aus Lichtenstein

Kontoauskünfte aus Lichtenstein

…drucken  …als pdf-Datei   

Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert.

Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind (“OECD-Standard”). Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen.

Das Abkommen bedarf noch der förmlichen Unterzeichnung sowie der Ratifizierung in beiden Ländern. In dem Abkommen ist vorgesehen, dass es für Zeiträume ab 2010 anzuwenden sein wird. Nach diesem Abkommen erteilte Auskünfte dürfen jedoch auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden, etwa als Grundlage für Ermittlung und Schätzungen der Finanzbehörden für zurückliegende Veranlagungsjahre.

 
Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Steuerrecht | Doppelbesteuerung | Strafrecht | Steuerstrafrecht

 

Steuersoftware

 

Schlagworte für diesen Artikel: bussgeldrechner liechtenstein • liechtenstein auskunft konto • finanzbehörden in liechtenstein • krankenversicherung in der lichtenstein • cache:zbj9wpb6om8j:www.rechtslupe.de/zivilrecht/gesetz-zur-reform-des-kontopfaendungsschutzes-311807 kontopfändungsschutz reform antrag • liechtenstein auskunft abkommen • liechtenstein auskünfte besteuerung • lichtenstein girokonto • liechtenstein girokonto • auskunftsabkommen brasilien österreich •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche