In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht entschieden, dass die Widerspruchslösung auch für unselbstständige Beweisverwertungsverbote wegen Fehlern bei der Durchsuchung oder Beschlagnahme gilt1.
Dies konnte der Bundesgerichtshof jedoch auch in dem hier entschiedenen Fall dahinstehen lassen. Jedenfalls hat die Verteidigung vorab der Verwertung aller Sachbeweise und der auf die Auffindesituation bezogenen Zeugenaussagen durch Polizeibeamte widersprochen. Ein solcher Sammelwiderspruch ist zulässig2.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2016 – 2 StR 25/15