Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf den Mindestlohn
Verstöße gegen § 266a StGB und § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG stellen jedenfalls dann eine Tat im prozessualen Sinn dar, wenn die beiden unterlassenen Handlungen sich als notwendige Konsequenz der Unkenntnis des Betroffenen, dass er zur Zahlung eines Mindestlohns (einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) überhaupt verpflichtet war, darstellen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 9. April 2009 – SsBs 48/09





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