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Abwrackprämie: Verschrotten sofort – Reservierung später

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27. Mai 2009 | Verwaltungsrecht

In den letzten Tagen wurde verschiedentlich berichtet, dass Antragsteller ihre Umweltprämie riskieren, wenn sie ihr altes Fahrzeug abmelden und verschrotten bevor sie einen Reservierungsbescheid des BAFA erhalten haben. Dies trifft so nicht zu: Eine Reihenfolge von Antragsstellung, Abmeldung und Verschrottung ist nicht festgelegt. Das ausgemusterte Altfahrzeug kann daher auch vor Erhalt des Reservierungsbescheides und vor der Verschrottung abgemeldet werden.

Zu beachten ist lediglich folgendes:

  • Im Zeitpunkt der Verschrottung muss das Fahrzeug mindestens 9 Jahre alt sein. Entscheidend ist das Datum der ersten Zulassung.
  • Abmeldung, Verschrottung und Reservierung müssen zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
  • Zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung des Altfahrzeugs auf den Antragsteller und dem Zeitpunkt der Verschrottung muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Eine Abmeldung des Fahrzeugs vor der Verschrottung ist nach der Verwaltungspraxis des BAFA unschädlich.
  • Für die Reservierung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bereits abgemeldet oder verschrottet ist. Wer jedoch sein Altfahrzeug vor Erhalt des Reservierungsbescheids verschrotten lässt muss nach Erhalt des Reservierungsbescheids auf dem mit übersandten Verwendungsnachweisformular nachträglich eine Erklärung des Verwertungsbetriebes einholen.

 

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