Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Beamtenrecht » Computer-Durchsuchung im Disziplinarverfahren

Computer-Durchsuchung im Disziplinarverfahren

…drucken   
22. Mai 2009 | Beamtenrecht

In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger heruntergeladen hat, wird grundsätzlich nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn seine sämtlichen auf dienstlichen Speichermedien abgelegten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, beschlagnahmt und durchsucht werden, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung zu bestimmen.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. April 2009 – 20 ZD 2/09

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Beamtenrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: computerdurchsuchung • disziplinar • computerdurchsuchung disziplinarverfahren • computer-durchsuchung im disziplinarverfahren • methoden zur computerdurchsuchung versicherung • disziplinarverfahren durchsuchung •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang