Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Beamtenrecht » Kein Sonderurlaub für die Zeugen Jehovas

Kein Sonderurlaub für die Zeugen Jehovas

…drucken  …als pdf-Datei   
19. Juni 2009 | Beamtenrecht

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas.

In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall beantragte der Kläger, ein Bundesbeamter, die Bewilligung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas in der Commerzbank-Arena in Frankfurt. Nach Ablehnung des Antrags verpflichtete das Verwaltungsgericht den Dienstherrn, den Sonderurlaub zu gewähren. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage hingegen ab.

Einem Beamten könne nach der Sonderurlaubsverordnung zwar Sonderurlaub für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag sowie am Deutschen Katholikentag gewährt werden, weil diese Veranstaltungen über den religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung hätten. Dies sei bei den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas jedoch nicht der Fall. Die Kirchentage seien keine von den Amtskirchen organisierten Veranstaltungen. Vielmehr würden sie von Laienbewegungen getragen, die den Kirchen teilweise sogar kritisch gegenüberstünden. Außerdem widmeten sie sich nicht ausschließlich religiösen oder kirchlichen Themen, sondern ganz wesentlich auch aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen wie z. B. des Friedens, der Ökologie und der Globalisierung. Demgegenüber würden die Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas von der Religionsgesellschaft selbst organisiert und beschränkten sich auf ein Wirken nach innen. Es solle der individuelle Glauben gefestigt und die religiöse Lebensführung sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder gestärkt werden. Demnach komme den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas keine ähnliche gesellschaftliche Bedeutung zu wie dem Evangelischen Kirchentag und dem Deutschen Katholikentag.

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2009 – 10 A 10042/09.OVG

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Beamtenrecht

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: zeugen jehovas commerzbank-arena • sonderurlaub kirchentag • kein sonderurlaub für zeugen je • commerzbankarena zeugen jehovas • zeugen jehovas • kirchentag • sonderurlaub zeugen jehovas • urlaub kirchentag • kongress der zeugen jehovas • sonderurlaub beamter zeugen jehovas •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang
JuristischeSuche