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Pension für ehemalige Staatssekretäre

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11. November 2011 | Beamtenrecht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Manfred Palmen (MdL), abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger klargestellt, dass er sich nicht gegen eine Anrechnung seiner Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Stadtdirektor auf das (insgesamt zweijährige) Übergangsgeld, wohl aber auf das Ruhegehalt aus seinem Amt als Parlamentarischer Staatssekretär wende.

Seiner Begründung, diese Anrechnung stelle eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Versorgungsansprüchen von Beamten dar, ist die Kammer nicht gefolgt. Der Vorsitzende hat hierzu ausgeführt, dass Minister und Parlamentarische Staatssekretäre keine Beamten seien und durch den Gesetzgeber daher anders behandelt werden dürften. Gerade bei den Parlamentarischen Staatssekretären komme hinzu, dass diese von Gesetzes wegen auch immer Landtagsabgeordnete seien. Ob sie über ihre Abgeordnetendiäten hinaus überhaupt Bezüge des Landes erhielten, liege im Ermessen des Gesetzgebers; vor diesem Hintergrund sei eine Anrechnungsvorschrift erst Recht unproblematisch.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2011 – 10 K 4963/10

 

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