Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Beamtenrecht » Reaktivierung begrenzt dienstfähiger Beamter – und ihre Besoldung

Reaktivierung begrenzt dienstfähiger Beamter – und ihre Besoldung

…drucken   
23. November 2011 | Beamtenrecht

Der einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der niedersächsischen Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den
Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 14. Oktober 2008 (DBZVO) gewährte Mindestzuschlag in Höhe von monatlich 180,– Euro ist
verfassungswidrig zu gering bemessen1

Ein nach der Reaktivierung begrenzt dienstfähiger Beamter kann sich über den mit § 85a BeamtVG gewährten Bestandsschutz hinaus nicht darauf berufen, es seien die ihn vor der Reaktivierung geltenden begünstigenden Vorschriften im vollen Umfang auch bei der Ermittlung der Dienstbezüge nach seiner Reaktivierung anzuwenden (hier: § 69d Abs. 3 Nr. 1 BeamtVG).

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 1. November 2011 – 5 LC 207/09

  1. ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 01.11.2011 – 5 LC 50/09

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Beamtenrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: reaktivierung beamte • reaktivierung postbeamte • reaktivierung beamter • besoldung • niedersächsisches beamtenversorgungsgesetz • beamtenreaktivierung 2011 • reaktivierung postbeamte 2012 • beamte besoldung • dienstbezüge berechnung nach reaktivierung • urteil zur beamtenbesoldung im september 2011 •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang