Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte – und das Beschwerderecht des betroffenen Richters

Entscheidungen des Dienstgerichtshofs über die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sind einer Anfechtung durch die Beschwerde zum Dienstgericht des Bundes entzogen, weil § 152 Abs. 1 VwGO nach § 83 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 96 Satz 3 LRiG LSA für Verfahren nach § 35 DRiG entsprechend gilt1. Nach § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts auch dann nicht mit der Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, wenn das Oberverwaltungsgericht erstmals nach § 123 VwGO entschieden hat2. Gleiches gilt für Entscheidungen des Dienstgerichtshofs nach § 35 DRiG, § 97 LRiG LSA.

Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte – und das Beschwerderecht des betroffenen Richters

Aus § 79 DRiG folgt nichts anderes. § 79 Abs. 1 DRiG regelt den Rechtszug für das Hauptsacheverfahren3, nicht für Verfahren nach § 35 DRiG. § 79 Abs. 2, § 78 Nr. 3 DRiG betreffen die Revision gegen ein dienstgerichtliches Urteil, nicht die Beschwerde gegen einen Beschluss des Dienstgerichtshofs4.

Die Statthaftigkeit der Beschwerde ergibt sich auch nicht aus anderen Vorschriften. Insbesondere gewährt die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entgegen der Auffassung des Antragsgegners kein Recht auf einen Instanzenzug5. Gleiches gilt für Art.19 Abs. 4 GG6. Der Vorwurf, es sei der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, ist mit der Anhörungsrüge nach Maßgabe der dort geregelten Zulässigkeitsvoraussetzungen geltend zu machen, § 83 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 96 Satz 3 LRiG LSA, § 152a VwGO.

Weiterlesen:
Erinnerung bei nicht erreichtem Beschwerdewert

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 3. Dezember 2013 – RiZ (B) 7/13

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.1967 – AR (Ri) 2/67, BGHZ 48, 76 ff.; Beschluss vom 14.07.1972 – AR (Ri) 1/72; Beschluss vom 30.04.1979 – AR (Ri) 1/79[]
  2. vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 146 VwGO Nr. 6, § 152 VwGO Nr. 15[]
  3. vgl. BR-Drs.-. 183/57, S. 51 zu § 77 Abs. 1 E; BT-Drs.-. 3/516 S. 60 zu § 78 Abs. 1 E[]
  4. vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1972 – AR (Ri) 1/72; Beschluss vom 30.04.1979 – AR (Ri) 1/79[]
  5. Miehsler/Vogler in Pabel/Schmahl, Internationaler Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 Rn. 272 [Stand: September 1986]; Grabenwarter/Pabel in Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG Konkordanzkommentar, 2. Aufl., Kap. 14 Rn. 88; Breuer in Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 13 Rn. 28[]
  6. vgl. BVerfGE 122, 248, 270 f. mwN[]