Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Die Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

Die Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

…drucken   
7. Januar 2010 | Verwaltungsrecht

Für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts ist weder im Straßenverkehrsgesetz noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ausdrückliches Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen bestimmt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen, wenn aus diesem ohne Weiteres eine fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hervorgeht.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2009 – 12 ME 234/09

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

Institutiones - Juristische Fachbücher

Schlagworte für diesen Artikel: die blutprobe • fahrerlaubnisentziehungsverfahren • fahrerlaubnis entziehungs rechner • führerscheinentzug blutproben •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang