Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) hat durch Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Kultusministeriums verliehen bekommen. Das ist in der Kabinettssitzung vom 11. Dezember 2012 beschlossen worden.

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist ein internationaler Zusammenschluss von zurzeit 226 evangelisch-reformierten und unierten Kirchen mit mehr als 80 Millionen Mitgliedern. Sie ist damit die weltweit größte protestantische Kirchenorganisation. Mitglieder der WGRK sind aus Niedersachsen die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer und der Reformierte Bund mit Sitz in Hannover. Allein der evangelisch-reformierten Kirche, die niedersächsische Mitgliedskirche der WGRK ist, gehören rund 184.000 Mitglieder an.

Am 1. Januar 2014 wird die WGRK ihren Sitz von Genf nach Hannover verlegen. Die Kabitettsentscheidung bezeichnete der Niedersächsische Ministerpräsident als wichtigen Schritt im Vorfeld der Sitzverlegung.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung erhält die WGRK das Besteuerungsrecht, die Dienstherrenfähigkeit, die Disziplinargewalt und die Organisationsgewalt. Der Körperschaftsstatus ist aber auch Voraussetzung dafür, dass die WGRK hinsichtlich der für ihre Mitarbeiter notwendigen arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung einen Vertrag mit der Bundesregierung schließen kann.

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