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EU-Waffenkontrolle

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20. Mai 2008 | Verwaltungsrecht

Der Rat der EU-Justiz- und Innenminister hat bei Stimmenthaltung Österreichs eine Richtlinie angenommen, mit der die Regelungen über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen in der EU verbessert werden sollen; dabei wurden die vom Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vorgenommenen Abänderungen gebilligt.

Mit der Richtlinie werden die gegenwärtig geltenden Regelungen zur Waffenkontrolle aktualisiert, um, so die Begründung für die Richtlinie, besser gegen die kriminelle Nutzung von Schusswaffen vorgehen zu können. Vor allem werden mit der Richtlinie die Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Besitz von Schusswaffen verbessert, einschließlich

  • der Kontrolle des Waffenverkaufs über das Internet,
  • eines verbesserten Kennzeichnungssystems,
  • einer computergestützten Datenbank sowie eines auf zwanzig Jahre verlängerten Aufbewahrungszeitraums für Waffenbücher und
  • der Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften.
Darüber hinaus werden technische Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen, um diese Rechtsvorschriften an das Protokoll der Vereinten Nationen betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, welche das VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt, anzupassen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie wird die Richtlinie 91/477/EG geändert, durch die der freie Verkehr für bestimmte Schusswaffen in der Gemeinschaft zwar gewährleistet, aber auch eine Kontrolle sichergestellt wurde. Die Richtlinie gilt für den rechtmäßigen Handel mit bestimmten Waffentypen innerhalb des EU-Binnenmarktes, militärische Waffen sind aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.

 

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