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Führerscheinentzug bei Unterzuckerung

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11. Januar 2010 | Verwaltungsrecht

Unterzuckerungszustände infolge Diabetes können den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies jedenfalls urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Mainz in dem Fall eines an Diabetes erkrankten Autofahrers aus Rheinhessen: Dieser hatte aufgrund abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis.

Das von ihm hiergegen angerufenen Verwaltungsgericht Mainz gab der Fahrerlaubnisbehörde Recht und bestätige den angeordneten Sofortvollzug des Führerscheinentzugs. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei, so die Mainzer Verwaltungsrichter, davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide.

Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe der Antragsteller z.B. nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Von daher fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 8. Dezember 2009 – 3 L 1058/09

 

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