Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Jagdrecht und Waffenrecht » Gebühr für WBK-Kontrolle

Gebühr für WBK-Kontrolle

…drucken   
26. Mai 2006 | Jagdrecht und Waffenrecht

Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die betroffenen Inhaber einer Waffenbesitzkarte hierfür zur Kasse zu bitten. Dem ist jetzt jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entgegen getreten.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht sei die Überprüfung eine Verwaltungsmaßnahme, die nach außen nicht zu erkennen ist und ein reines Verwaltungsinternum bleibe. Dafür dürfe aber kein Geld verlangt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Hannover – 10 A 6959/05

[via RA Bernd Eickelberg, Braunschweig]

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht | Jagdrecht und Waffenrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: waffenbesitzkarte kontrollen • widerruf waffenbesitzkarte ra gebühren • überprüfung waffenbesitzkarte • waffengesetz gebühren kontrolle •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang