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Notruf nur noch mit SIM-Karte

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9. Juli 2009 | Verwaltungsrecht

War die Notrufnummer 112 bisher von jedem Handy aus auch ohne SIM-Karte erreichbar, ändert sich dies jetzt: Ab dem 1. Juli 2009 sind Notrufe in Deutschland von Mobiltelefonen aus nur noch absetzbar, wenn sich in dem Handy eine aktivierte Mobilfunkkarte (SIM-Karte) befindet, die eine eindeutige Identifikation des Karteninhabers ermöglicht.

Auch im Fall einer Sperrung der Mobilfunkkarte für abgehende, kostenpflichtige Verbindungen oder bei einem fehlenden Guthaben auf einer Prepaid-Mobilfunkkarte kann ein Notruf getätigt werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine betriebsbereite SIM-Karte. Ist der Aufbau einer Notrufverbindung über den eigenen Mobilfunknetzbetreiber nicht möglich, erfolgt die Herstellung der Verbindung über ein anderes Mobilfunknetz.

So ist das halt, wenn der Staat seinen eigenen Bürgern nicht mehr traut: Dann muss selbst der Notruf noch kontrolliert werden. Lieber halt einmal ein Handy, mit dem keine Hilfe mehr gerufen werden kann, als ein lebensrettender Notruf ohne Kontrolle.

 

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