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Punkte trotz fehlerhaften Bußgeldbescheides

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18. Januar 2010 | Verwaltungsrecht

Punkte in Flensburg mag wohl keiner. Eine wegen zu vieler Punkte angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis noch viel weniger. Doch gegen die Punkte wehren kann man sich nur, indem man sich gegen die zugrunde liegenden Bußgeldbescheide wehrt. Wer erst aufwacht, wenn er zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wird, hat Pech gehabt. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg einem Betroffenen deutlich hinter die Ohren geschrieben:

Die Behörde ist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb des Punktesystems nach § 4 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gebunden, auch wenn die Verfassungswidrigkeit der Abstandsmessung geltend gemacht wird.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 13. Januar 2010 – 7 B 3230/09

 

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